Praxis für Neuropsychologie Hamburg
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Kontakt

Sie erreichen mich unter:

 

040- 767 57 959

 

arpneuro@gmx.de

Aktuelles

 

 Neuester Stand zur Kostenübernahme ambulanter Neuropsychologie

 

Seit 24.02.2012 ist die neuropsychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen rechtsgültig, das heißt,

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Behandlung,

wenn die Diagnosestufen 1+2 erfüllt sind wie folgt:

 

Stufe 1 der Diagnostik = 
ein Neurologe muss die

NEUROlogische Erkrankung festgestellt haben,
med. Diagnose schriftlich +

DATUM der Erkrankung

 

Eine psychiatrische Diagnose wie AD(H)S oder Depression reicht nicht aus.

Ebenso ist die Bescheinigung eines Allgemeinmediziners leider nicht ausreichend.

 

Stufe 2 der Diagnostik =

NeuroPSYCHOlogen

stellen die spezifische Indikation

F04-F07

Diagnostik ob auch psychologische Probleme vorliegen und ob Potenzial für einen Therapieerfolg besteht.

 

WICHTIG: immer alles schriftlich + mit Datum bestätigen lassen!

 

Zur Genehmigung der ambulanten Neuropsychologie siehe auch die rechtsgültige Richtlinie und Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums:

 

 http://

www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415/#1415

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