Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten zu Praxis für Neuropsychologie.

Seit November 2011 ist die ambulante neuropsychologische Therapie für die Abrechnung mir den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

 

Seit 01.01.2013 gibt es Abrechnungsziffern nach EBM für die ambulante Neuropsycholgische Therapie.

In Hamburg gibt es zur Zeit 5 Neuropsychologische Praxen mit Kassenzulassung, meine Praxis gehört dazu:

 

->gesetzliche Versicherte brauchen nur ihre Chipkarte für eine Therapie.

->Privat Versicherte müssen vorab einen Kostenantrag stellen, der Gesetzesanspruch auf eine Neuropsychologische Therapie gilt nur für gesetzlich Versicherte!

 

WICHTIG: Die gesicherte neurologische Diagnose muss durch einen Neurologen bescheinigt sein, mit Datum der Erkrankung.

Das kann in Form einer Überweisung sein oder auch der Arztbrief des vorbehandelnden Krankenhauses/Rehaklinik.

 

Näheres unter:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415/#1415

http://www.gnp.de