Anleitung Kostenantrag
Stufe 1 - der Facharzt
- Die erste Stufe der Diagnostik erfolgt durch den Neurologen. Durch ihn wird festgestellt, ob eine neurologische Grunderkrankung vorliegt:
- bitte lassen Sie sich unbedingt schriftlich+MIT Erkrankungsdatum durch Ihren behandelnden Neurologen oder Arzt in der Rehaklinik die
- neurologische Diagnose + Datum bescheinigen
- es genügt Arztbrief/Entlassungsbericht oder Überweisungsschein
--> es ist wichtig, dass Ihr Neurologe
vorab eine neurologische Diagnose bestätigt
mit Erkrankungsdatum
Nur dann kann Ihre Krankenkasse die Therapie übernehmen
=Stufe 1 der Diagnostik
--> nur mit neurologischer Grunderkrankung + Datum kann
neuropsychologische Therapie erfolgen,
eine Bescheinigung vom Hausarzt, Internisten usw. reicht nicht aus
--> Neuropsychologie gibt es NICHT auf Rezept, wir sind den Ärzten gleichgestellt und bestimmen selbst, ob Neuropsychologie indiziert ist
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Stufe 2 - die Neuropsychologin
- mit der Diagnose des Neurologen/Rehaklinik melden Sie sich bei mir und
- ich stelle die spezifische Indikation bzgl. Neuropsychologische Therapie (nicht der Neurologe)
=Stufe 2 der Diagnostik
- ich stelle die spezifische Indikation bzgl. Neuropsychologische Therapie (nicht der Neurologe)
- hilfreich, aber nicht zwingend notwendig ist die neuropsychologische
Diagnose (F04-F07). Bitte auch schriftlich fixiert mit Datum.
- Privatpatienten müssen einen Kostenantrag stellen und schriftlich die Kostenzusage einholen
- gesetzlich Versicherte benötigen die Chipkarte (Gesundheitskarte)