Anleitung Kostenantrag

Stufe 1 - der Facharzt

  • Die erste Stufe der Diagnostik erfolgt durch den Neurologen. Durch ihn wird festgestellt, ob eine neurologische Grunderkrankung vorliegt:
  • bitte lassen Sie sich unbedingt schriftlich+MIT Erkrankungsdatum durch Ihren behandelnden Neurologen oder Arzt in der Rehaklinik die
  • neurologische Diagnose + Datum bescheinigen
  • es genügt Arztbrief/Entlassungsbericht oder Überweisungsschein   

--> es ist wichtig, dass Ihr Neurologe

vorab eine neurologische Diagnose  bestätigt
mit Erkrankungsdatum

Nur dann kann Ihre Krankenkasse die Therapie übernehmen
=Stufe 1 der Diagnostik

 

--> nur mit neurologischer Grunderkrankung + Datum kann

neuropsychologische Therapie erfolgen,

eine Bescheinigung vom Hausarzt, Internisten usw. reicht nicht aus

 

--> Neuropsychologie gibt es NICHT auf Rezept, wir sind den Ärzten gleichgestellt und bestimmen selbst, ob Neuropsychologie indiziert ist

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Stufe 2 - die Neuropsychologin

  • mit der Diagnose des Neurologen/Rehaklinik melden Sie sich bei mir und
    • ich stelle die spezifische Indikation bzgl. Neuropsychologische Therapie (nicht der Neurologe)
      =Stufe 2 der Diagnostik
       
  • hilfreich, aber nicht zwingend notwendig ist die neuropsychologische
    Diagnose (F04-F07). Bitte auch schriftlich fixiert mit Datum.

     
  • Privatpatienten müssen einen Kostenantrag stellen und schriftlich die Kostenzusage einholen
     
  • gesetzlich Versicherte benötigen die Chipkarte (Gesundheitskarte)